Beglaubigte Übersetzung
Beauftragen Sie Ihre beglaubigte Übersetzung ganz einfach online: Laden Sie ein Foto oder Scan des Dokuments hoch und Sie erhalten in wenigen Stunden unser unverbindliches Angebot per Email.
So einfach funktioniert's:
1. Zielsprache wählen
Wählen Sie die Zielsprache, in die Ihr Dokument übersetzt werden soll. Anschließend wählen Sie bitte welche Art von Übersetzung Sie benötigen. Klicken Sie auf „weiter“ und Sie gelangen zum nächsten Schritt.
2. Dokument hochladen
Scannen oder fotografieren Sie das Dokument gut lesbar. Speichern Sie das Dokument und laden es hoch. Wir akzeptieren .jpg/.png/.pdf als Dateiformat. Alle Dokumente werden zu Ihrer Sicherheit SSL verschlüsselt hochgeladen.
3. Formular absenden
Nachdem Sie alle nötigen Angaben zum Versand ausgefüllt haben, klicken Sie auf „Senden“. Sie erhalten in Kürze ein unverbindliches Angebot per Email. Sollten Rückfragen aufkommen werden wir Sie umgehend kontaktieren.
Wann wird eine beglaubigte Übersetzung benötigt?
Eine beglaubigte Übersetzung wird immer dann nötig, wenn Sie eine offizielle Anerkennung Ihres Dokuments anstreben. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Sie im Ausland geschäftstätig werden möchten und hierfür den Handelsregisterauszug, die Satzung oder bestimmte Verträge Ihres Unternehmens übersetzen lassen müssen. Zudem verlangen häufig Hochschulen, Ämter und Gerichte beglaubigte Übersetzungen von Schul- und Universitätszeugnissen, Führerscheinen, Personenstandsurkunden und Urteilen.
Wo liegt der Unterschied zwischen einer einfachen und einer beglaubigten Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung kann nur von einem gerichtlich vereidigten Übersetzer ausgeführt werden. Das Format der Übersetzung richtet sich nach dem Ausgangstext, zudem hängt der Übersetzer eine Kopie des Originals an seine Übersetzung an und bestätigt am Ende in seiner Beglaubigungsformel, dass die Übersetzung korrekt und vollständig ist und Ihrem Original entspricht. Die Echtheit der Übersetzung ist somit rechtsverbindlich zugesichert. Oftmals enthalten beglaubigte Übersetzungen zudem Anmerkungen, die für eine Anerkennung wesentlich sind wie z.B. zur Umrechnung von Notensysteme auf Zeugnissen oder zur Klassifizierung von Fahrerlaubnisklassen auf Führerscheinen.
Was ist eine Überbeglaubigung und wann wird sie benötigt?
In manchen Fällen kann es notwendig sein, eine in Deutschland gefertigte Übersetzung zur Anerkennung im Ausland mit einer Überbeglaubigung versehen zu lassen. Diese wird durch das Gericht ausgestellt, bei dem der Übersetzer eingetragen ist und bestätigt die Echtheit der Unterschrift des Übersetzers und somit die Rechtsgültigkeit seiner Tätigkeit als gerichtlich vereidigter Übersetzer. Es gibt zwei Arten von Überbeglaubigungen: Die Legalisation und die Apostille. Für Staaten, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, wird die Apostille erteilt. Alle anderen Urkunden werden mit dem Legalisationsvermerk versehen.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Bei einer beglaubigten Übersetzung fällt zusätzlich zu den Kosten der einfachen Übersetzung noch eine Beglaubigungsgebühr in Höhe von 7 EUR (zzgl. MwSt.) pro Dokument an. Überbeglaubigungen kosten bei Gericht ca. 20 EUR und können auf Wunsch auch durch uns gegen ein kleines Entgeld eingeholt werden. Gerne senden wir Ihnen zudem Ihre beglaubigten Originale kostenfrei postalisch zu. Auf Wunsch erhalten Sie ebenfalls kostenfrei elektronische Kopien Ihrer Übersetzungen. Die unten aufgelisteten Standarddokumente erhalten Sie bei uns zu attraktiven Festpreisen. Gerne erstellen wir hierfür individuelle Angebote je nach gewünschter Sprachkombination.