Beglaubigte Übersetzung von Adoptionsurkunden
Beauftragen Sie die beglaubigte Übersetzung Ihrer Adoptionsurkunde ganz einfach online: Laden Sie ein Foto oder Scan des Dokuments hoch und Sie erhalten in wenigen Stunden ein unverbindliches Angebot per Email.
So einfach funktioniert's:
1. Zielsprache wählen
Wählen Sie die Zielsprache, in die Ihr Dokument übersetzt werden soll. Anschließend wählen Sie bitte welche Art von Übersetzung Sie benötigen. Klicken Sie auf „weiter“ und Sie gelangen zum nächsten Schritt.
2. Dokument hochladen
Scannen oder fotografieren Sie das Dokument gut lesbar. Speichern Sie das Dokument und laden es hoch. Wir akzeptieren .jpg/.png/.pdf als Dateiformat. Alle Dokumente werden zu Ihrer Sicherheit SSL verschlüsselt hochgeladen.
3. Formular absenden
Nachdem Sie alle nötigen Angaben zum Versand ausgefüllt haben, klicken Sie auf „Senden“. Sie erhalten in Kürze ein unverbindliches Angebot per Email. Sollten Rückfragen aufkommen werden wir Sie umgehend kontaktieren.
Beglaubigte Übersetzung von Adoptionsurkunden
Die Adoption eines Kindes aus dem Ausland ist aufwendig und mit viel Bürokratie verbunden. Sie müssen als künftige Adoptiveltern zahlreiche Unterlagen vor den deutschen Behörden nachweisen. Allein das Antragsgesuch auf eine Adoption eines ausländischen Kindes umfasst mehrere Seiten. Doch das ist nicht alles: Die deutsche Adoptionsvermittlung wendet sich für die Wahl eines Kindes an ausländische Partner und Behörden.
Drittstaaten überprüfen Eltern, die ein Kind adoptieren möchten, durch ihre Ämter und Psychologen. Aus den Erkenntnissen daraus entstehen die sogenannten Elterneignungsberichte, auch Adoptionseignungsberichte genannt. Im Abschlussbericht sind alle Einzelberichte gebündelt. Für die ausländischen Behörden ist der Adoptionseignungsbericht beglaubigt in die Sprache des Heimatlandes des Kindes zu übersetzen. Nur in dem Staat, in dem das Kind vor der Adoption lebt, darf eine Behörde über die Adoption entscheiden.
Adoption – ein langwieriger Entscheidungsprozess
Sie müssen sich auf einen Marathon einstellen, denn die Adoption eines ausländischen Kindes kann mehrere Jahre dauern. Manche Länder haben eine umfangreiche Bürokratie. Alle Dokumente, die Sie im Verfahren der Adoption erhalten, unabhängig von welcher Dienststelle, müssen Sie beglaubigen und übersetzen lassen. Sie sind immer in der Beweispflicht, dass Sie alle Anforderungen erfüllen.
Denken Sie daran, dass Sie nicht nur eine Adoptionsurkunde übersetzen lassen müssen. Vorher benötigen die Behörden im Staat, in dem das Kind lebt, eine beglaubigte Übersetzung Ihres Reisepasses, der Heiratsurkunde oder die Urkunde der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Achtung: Einige Länder erkennen die Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare nicht an. Außerdem müssen Sie Ihre Daten anhand einer beglaubigten Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde nachweisen. Das gilt für beide Elternteile. Sind Sie noch nicht verheiratet, benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung der Ehefähigkeitsbescheinigung.
Start in Deutschland als neue Familie
Hat das Familiengericht im Ausland der Adoption zugestimmt, erhalten Sie die Adoptionsurkunde. Die Urkunde stellt die zuständige Behörde im Ausland in der dortigen Amtssprache aus. Für die deutschen Behörden benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Adoptionsurkunde. Andernfalls wird die Adoption nicht rechtlich anerkannt. Lassen Sie deshalb die beglaubigte Übersetzung der Adoptionsurkunde direkt nach Erhalt durch unser Büro übersetzen.
Übersetzung erstellen lassen – so geht‘s
Laden Sie die Adoptionsurkunde gescannt als pdf, jpg oder png hoch, per Scan oder als Foto. Wichtig ist, dass die Adoptionsurkunde auf dem Foto leserlich ist. Füllen Sie anschließend das Datenblatt online aus. Am besten bestellen Sie die beglaubigte Übersetzung Ihrer Adoptionsurkunde vor der Ankunft mit Ihrem Adoptivkind in Deutschland. Schon bei der Einreise steht Ihnen dann unsere beglaubigte Übersetzung zur Verfügung.
Vergessen Sie nicht, dass auch Ihr Adoptivkind nur mit Dokumenten einreisen darf, die beglaubigt übersetzt sind. Schließlich geht es um einen dauerhaften Aufenthalt. Sie sind für die Dokumente Ihres minderjährigen Adoptivkindes verantwortlich. Die Personenstandsurkunde wie Geburtsurkunde, Adoptionsunterlagen und Ausweis sind für deutsche Ämter vorab beglaubigt zu übersetzen. Die beglaubigte Übersetzung darf nur ein vereidigter Übersetzer übernehmen. Wir haben den passenden Übersetzer für Sie.
Wählen Sie aus mehr als 120 Sprachen die richtige Ausgangs- und Zielsprache aus, damit dem Familienleben mit Ihrem Adoptivkind nichts im Weg steht. Unser Büro nimmt auch Eilanfragen an, nutzen Sie dazu unsere Hotline oder senden uns eine E-Mail.