Apostille übersetzen lassen
Beauftragen Sie die beglaubigte Übersetzung Ihrer Apostille ganz einfach online: Laden Sie ein Foto oder Scan des Dokuments hoch und Sie erhalten in wenigen Stunden ein unverbindliches Angebot per Email.
So einfach funktioniert's:
1. Zielsprache wählen
Wählen Sie die Zielsprache, in die Ihr Dokument übersetzt werden soll. Anschließend wählen Sie bitte welche Art von Übersetzung Sie benötigen. Klicken Sie auf „weiter“ und Sie gelangen zum nächsten Schritt.
2. Dokument hochladen
Scannen oder fotografieren Sie das Dokument gut lesbar. Speichern Sie das Dokument und laden es hoch. Wir akzeptieren .jpg/.png/.pdf als Dateiformat. Alle Dokumente werden zu Ihrer Sicherheit SSL verschlüsselt hochgeladen.
3. Formular absenden
Nachdem Sie alle nötigen Angaben zum Versand ausgefüllt haben, klicken Sie auf „Senden“. Sie erhalten in Kürze ein unverbindliches Angebot per Email. Sollten Rückfragen aufkommen werden wir Sie umgehend kontaktieren.
Preisliste für beglaubigte Apostille-Übersetzungen
Apostille nach Haager Konvention vom 5. Oktober 1961 (mit Ausgangssprache Deutsch) | Festpreis inkl. Beglaubigung und MwSt. |
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Englisch, Französisch, Portugiesisch, Spanisch, Polnisch, Niederländisch, Griechisch, Türkisch, Tschechisch, Italienisch, Rumänisch | € 29,- |
Russisch, Arabisch, Kroatisch, Serbisch | € 39,- |
Beglaubigte Übersetzung einer Apostille
Mehrere Staaten haben sich auf die Anerkennung einer gemeinsamen Beglaubigungsform geeinigt – die Apostille. Benötigt wird sie für den Verkehr öffentlicher Urkunden auf internationalem Terrain. Nur die teilnehmenden Mitgliedstaaten erkennen die Apostille an. Die in dem jeweiligen Land beauftragte offizielle Dienststelle stellt sie aus.
Was ist die Apostille?
Die Nutzungsrechte der Apostille legten die Mitgliedsstaaten im Jahr 1961 auf der Haager Konferenz fest. Die 115 Teilnehmer der Konferenz vereinbarten, dass die Größe der Beglaubigungsform 9×9 Zentimeter beträgt. Das Dokument enthält zudem zehn nummerierte Felder. Einträge in die Felder nehmen nur zugelassene Dienststelle im Auftrag des Staates vor.
Vorausgegangen war eine Problemstellung bei der Einfuhr von Dokumenten. Andere Länder haben Dokumente ausschließlich anerkannt, wenn bewiesen werden konnte, dass sie echt sind. Das war vielen Staaten jedoch zu komplex und aufwendig: Ursprünglich musste eine ausländische Behörde mit der Behörde des Ausstellungsstaates kommunizieren, um die Echtheit des Dokuments bestätigen zu lassen. Ein sehr aufwendiger Prozess, insbesondere unter der Berücksichtigung der verschiedenen Zeitzonen. Durch die Apostille entfällt der Prozess und die beglaubigte Übersetzung von einer Apostille bringt dem Zielstaat die gewünschte Sicherheit.
Jedes Mitgliedsland bestimmt eine Behörde, die für die Ausstellung und Verwaltung der Apostille zuständig ist. In Deutschland übernimmt diese Aufgabe das Bundesverwaltungsamt, in den meisten anderen Ländern das Auswärtige Amt.
Übersetzte und beglaubigte Apostille bestellen
Auch wenn alle teilnehmenden Länder die Apostille anerkennen, verlangen nicht alle Mitgliedsstaaten eine beglaubigte Übersetzung. Die Apostille ist in der jeweiligen Amtssprache des Ausstellungslandes verfasst. Fremdsprachige Urkunden und Dokumente, auch angehangene, müssen vor dem Einreichen übersetzt werden.
Wir prüfen für Sie zunächst, ob eine Apostille oder die Legalisation anerkannt ist. Erkennt das Zielland die Apostille nicht an, bieten wir Ihnen eine beglaubigte Übersetzung der Legalisation an.
So bestellen Sie die beglaubigte Übersetzung einer Apostille:
1. Ausgangs- und Zielsprache online festlegen.
2. Wählen Sie das Dokument Apostille für die beglaubigte Übersetzung aus.
3. Laden Sie das Dokument digital hoch, die Übertragung ist vor dem Zugriff dank SSL-Verschlüsselung geschützt.
4. Tragen Sie Ihre Daten in das Datenblatt online ein und wählen die Zahlungsart aus.
5. Nach der Auftragserteilung erhalten Sie eine Bestätigungsmail für die beglaubigte Übersetzung von einer Apostille.
Die beglaubigte Übersetzung Ihrer Apostille erhalten Sie innerhalb weniger Tagen per Post.