Beglaubigte Übersetzung Führerschein
Beauftragen Sie die beglaubigte Übersetzung von Ihrem Führerschein ganz einfach online: Laden Sie ein Foto oder Scan des Dokuments hoch und Sie erhalten in wenigen Stunden ein unverbindliches Angebot per Email.
So einfach funktioniert's:
1. Zielsprache wählen
Wählen Sie die Zielsprache, in die Ihr Dokument übersetzt werden soll. Anschließend wählen Sie bitte welche Art von Übersetzung Sie benötigen. Klicken Sie auf „weiter“ und Sie gelangen zum nächsten Schritt.
2. Dokument hochladen
Scannen oder fotografieren Sie das Dokument gut lesbar. Speichern Sie das Dokument und laden es hoch. Wir akzeptieren .jpg/.png/.pdf als Dateiformat. Alle Dokumente werden zu Ihrer Sicherheit SSL verschlüsselt hochgeladen.
3. Formular absenden
Nachdem Sie alle nötigen Angaben zum Versand ausgefüllt haben, klicken Sie auf „Senden“. Sie erhalten in Kürze ein unverbindliches Angebot per Email. Sollten Rückfragen aufkommen werden wir Sie umgehend kontaktieren.
Beglaubigte Übersetzung Führerschein
Reisen Sie mit Ihrem eigenen Pkw oder mit einem Mietwagen ins Ausland, ist es besser, eine beglaubigte Übersetzung Ihres Führerscheins mitzuführen. In diesem Artikel erfahren Sie, in welchen Ländern der deutsche Führerschein anerkannt ist und in welchen Ländern Sie eine beglaubigte Übersetzung dabeihaben sollten. Und, warum es grundsätzlich hilfreich ist, eine beglaubigte Übersetzung Ihres deutschen Führerscheins mit ins Ausland zu nehmen.
Innerhalb der EU
Bürger der Europäischen Union und des europäischen Wirtschaftsraums benötigen keine beglaubigte Übersetzung ihres Führerscheins, sofern Sie innerhalb der EU oder des EWR reisen. Neben den bekannten 27 EU-Staaten gehören auch Island, Norwegen, Lichtenstein und die Schweiz dazu. Fahrer außerhalb des genannten Gebiets müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ein Fahrzeug führen zu dürfen:
- Anerkannter internationaler Führerschein (IDP)
- Der Führerschein muss von dem Staat ausgestellt sein, in dem der Inhaber amtlich gemeldet ist.
Ist ein Fahrzeugführer im Besitz eines Führerscheins aus einer der folgenden Staaten, ist eine beglaubigte Übersetzung nicht zwingend erforderlich, sofern es sich ab der Einreise um einen temporären Aufenthalt gemäß der gesetzlichen Abkommen handelt:
- Andorra
- Hong Kong
- Monaco
- San Marino
- Senegal
- Neuseeland
Überschreitet der Aufenthalt aus einer der genannten Staaten in Deutschland die Grenze von 185 Tagen im Jahr, ist eine beglaubigte Übersetzung des Führerscheins erforderlich. Diese müssen Sie stets zusammen mit dem Original bei einer Kontrolle vorzeigen.
Für alle EU/EWR-Bürger gilt: Führen Sie das Fahrzeug in einem der Mitgliedsstaaten, ist eine beglaubigte Übersetzung zwar empfehlenswert, aber nicht verpflichtend. Es kommt immer wieder zu stichprobenartigen Kontrollen einzelner Führerscheine, da in den vergangenen Jahren vermehrt gefälschte Führerscheine im Umlauf sind. Die beglaubigte Übersetzung bestätigt, dass es sich die Übersetzung eines originalen Führerscheins handelt.
Außerhalb der EU/EWR-Staaten
Verlassen Sie die EU oder den EWR, müssen Sie einen internationalen Führerschein (IDP) mit sich führen oder eine beglaubigte Übersetzung anfertigen lassen. Wir bieten Ihnen eine beglaubigte Übersetzung auch als Eilauftrag zu kostengünstigen Konditionen in folgenden Sprachen:
- Englisch
- Französisch
- Portugiesisch
- Polnisch
Auf Wunsch stellen wir Ihnen die beglaubigte Übersetzung in mehr als 100 Sprachen aus. Zu den weiteren Zielsprachen gehören unter anderem: Arabisch, Farsi, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Niederländisch, Rumänisch, Serbisch, Spanisch, Tschechisch und Türkisch.
Die beglaubigte Übersetzung ist für alle Führerscheinklassen zugelassen. Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung eines Motorradführerscheins, für Pkw oder Lkw? Bestellen Sie direkt online Ihre beglaubigte Übersetzung vom Führerschein über unsere Webseite.