Beglaubigte Übersetzung vom Handelsregisterauszug erstellen lassen
Beauftragen Sie die beglaubigte Übersetzung Ihres Handelsregisterauszugs ganz einfach online: Laden Sie ein Foto oder Scan des Dokuments hoch und Sie erhalten in wenigen Stunden ein unverbindliches Angebot per Email.
So einfach funktioniert's:
1. Zielsprache wählen
Wählen Sie die Zielsprache, in die Ihr Dokument übersetzt werden soll. Anschließend wählen Sie bitte welche Art von Übersetzung Sie benötigen. Klicken Sie auf „weiter“ und Sie gelangen zum nächsten Schritt.
2. Dokument hochladen
Scannen oder fotografieren Sie das Dokument gut lesbar. Speichern Sie das Dokument und laden es hoch. Wir akzeptieren .jpg/.png/.pdf als Dateiformat. Alle Dokumente werden zu Ihrer Sicherheit SSL verschlüsselt hochgeladen.
3. Formular absenden
Nachdem Sie alle nötigen Angaben zum Versand ausgefüllt haben, klicken Sie auf „Senden“. Sie erhalten in Kürze ein unverbindliches Angebot per Email. Sollten Rückfragen aufkommen werden wir Sie umgehend kontaktieren.
Beglaubigte Übersetzung Handelsregisterauszug
Der deutsche Handelsregisterauszug verliert nach einem Jahr ab Ausstellungsdatum seine Gültigkeit. In diversen Situationen brauchen Sie den Auszug aus dem Handelsregister aber als Nachweis. In Deutschland trifft das etwa bei einer neuen Kooperation mit einem Lieferanten oder Spediteur zu oder bei einem Finanzierungsantrag bei der Bank oder Sparkasse.
Erfolgt die Niederlassung einer Zweigstelle eines ausländischen Unternehmens in Deutschland, ist für die Registrierung ein Auszug aus dem ausländischen Handelsregister aus dem Ort, in dem sich der Hauptsitz des Unternehmens befindet, nötig. Die Anerkennung in Deutschland erfolgt erst, wenn die beglaubigte Übersetzung des Handelsregisterauszuges vorliegt.
Übersetzter Handelsregisterauszug mit Beglaubigung für Drittstaaten
Um Betrug zu vermeiden, verlangen ausländische Behörden und potenzielle Geschäftspartner einen Auszug aus dem Handelsregister. Da solche Dokumente im Ausland in deutscher Sprache nicht überall anerkannt werden, ist eine beglaubigte Übersetzung des Handelsregisterauszuges anzufertigen. Die Übersetzung muss in einer Zielsprache erfolgen, die als offizielle Landessprache anerkannt ist. In einigen Staaten wie Finnland gibt es mindestens zwei Amtssprachen. In dem genannten Fall Finnisch und Schwedisch. Aus Erfahrung ist die Sprache zu bevorzugen, die am weitesten im Zielstaat verbreitet ist. In dem hier aufgeführten Beispiel erfolgt die beglaubigte Übersetzung in finnischer Sprache.
Sie beantragen den Handelsregisterauszug beim zuständigen deutschen Gericht, bei dem die Handelsregistrierung erfolgte. Anschließend überreichen Sie uns für die beglaubigte Übersetzung das Dokument und teilen uns mit, in welcher Sprache oder für welches Land Sie die beglaubigte Übersetzung benötigen.
Ist die Niederlassung oder Filiale eines ausländischen Unternehmens in Deutschland geplant, benötigen deutsche Behörden zwingend die beglaubigte Übersetzung des Handelsregisterauszuges aus dem Staat, in dem das Unternehmen registriert und eingetragen ist. Anzumerken ist außerdem, dass das Originaldokument vor der Übersetzung durch die Botschaft oder das Konsulat, welches als ausländische Vertretung in Deutschland ansässig ist, beglaubigt wurde. Damit entziehen sie einer etwaigen Prüfung auf Urkundenfälschung, welche durch Stichproben erfolgt, jegliche Grundlage im Vornherein.
Kontaktieren Sie die zuständige Behörde in dem Land, in dem Sie Ihr Unternehmen führen und registriert haben. Beantragen Sie einen Handelsregisterauszug für die beglaubigte Übersetzung und reichen uns das Dokument nach Erhalt ein. Anschließend erhalten Sie eine Offerte für die beglaubigte Übersetzung des Auszuges aus dem Handelsregister.
Zuverlässige beglaubigte Fachübersetzungen
Durch unsere Übersetzungsagentur erfolgt die beglaubigte Übersetzung eines Handelsregisterauszuges unter anderem in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und vielen weiteren Sprachen. Die fachgerechte Übersetzung übernehmen vereidigte Übersetzer, die die Rechtsform des Dokuments und damit seine Gültigkeit einhalten und gewährleisten.
Die beglaubigte Übersetzung erfolgt zuverlässig und fristgerecht. Eine kurzfristige Auftragsarbeit ist an Werktagen zu den Geschäftszeiten möglich. Schicken Sie uns jetzt eine Anfrage für die beglaubigte Übersetzung eines Handelsregisterauszuges.
Multilingua ist Ihr kompetenter Übersetzer
Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihres Handelsregisterauszugs benötigen, helfen wir Ihnen gern hierbei weiter. Fachgerecht und mit einem unschlagbaren Preis/Leistungsverhältnis übersetzen wir Ihnen das Dokument innerhalb einer kurzen Zeitspanne. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Ihr ausländisches Dokument in die deutsche Sprache übersetzt werden soll, oder ob Sie eine fachgerechte Übersetzung Ihres deutschen Handelsregisterauszugs in eine andere Sprache wünschen.
Als Übersetzungssprachen bieten wir Ihnen beispielsweise Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Polnisch, Russisch, Niederländisch, Arabisch, Kroatisch, Serbisch, Türkisch, Tschechisch, Persisch, Griechisch, Italienisch oder Rumänisch an.
Bei Fragen zum Ablauf kontaktieren Sie uns bitte einfach. Gern senden wir Ihnen auch ein unverbindliches Angebot auf Ihre Anfrage.