Beglaubigte Übersetzungen Ärztlicher Attests
Beauftragen Sie die beglaubigte Übersetzung Ihres Ärztlichen Attests ganz einfach online: Laden Sie ein Foto oder Scan des Dokuments hoch und Sie erhalten in wenigen Stunden ein unverbindliches Angebot per Email.
So einfach funktioniert's:
1. Zielsprache wählen
Wählen Sie die Zielsprache, in die Ihr Attest übersetzt werden soll. Anschließend wählen Sie bitte die gewünschte Stückzahl beglaubigter Übersetzungen. Klicken Sie auf „weiter“ und Sie gelangen zum nächsten Schritt.
2. Attest hochladen
Scannen oder fotografieren Sie Ihr Attest gut lesbar. Speichern Sie das Dokument und laden es hoch. Wir akzeptieren .jpg/.png/.pdf als Dateiformat. Alle Dokumente werden zu Ihrer Sicherheit SSL verschlüsselt hochgeladen.
3. Formular absenden
Nachdem Sie alle nötigen Angaben zum Versand ausgefüllt haben, klicken Sie auf „Senden“. Sie erhalten in Kürze eine Auftragsbestätigung per Email. Sollten Rückfragen aufkommen werden wir Sie umgehend kontaktieren.
Beglaubigte Übersetzung eines ärztlichen Attests
Sie haben im Ausland auf Ihrer Dienstreise ein Attest von einem Mediziner erhalten? Auch auf ausländischen Dienstreisen müssen Sie sich an die Vertragsvereinbarungen und gesetzlichen Vorschriften nach deutschem Recht halten. Ihr Arbeitgeber hat einen rechtlichen Anspruch auf das ärztliche Attest innerhalb der gesetzlichen Frist. In einem anderen Land wird das ärztliche Attest in der Landessprache verfasst und ausgestellt. Für Ihren deutschsprachigen Arbeitgeber stellen Fremdsprachen aber eine Hürde dar. Damit keine Missverständnisse aufkommen, bieten wir Ihnen eine professionelle und beglaubigte Übersetzung Ihres ärztlichen Attests.
Ärztliches Attest im Urlaub
Für Urlaubsreisen gilt der Nachweis eines ärztlichen Attests ebenfalls. Vorausgesetzt, dass die Krankschreibung im Ausland über die gewährte Urlaubszeit hinausgeht. Ein ärztliches Attest bestätigt, dass ein Patient erkrankt ist. Der behandelnde Arzt prognostiziert die Genesungszeit, was jedoch nicht bedeutet, dass innerhalb dieser Zeit die Krankheit vollständig abklingt. Deshalb ist das ärztliche Attest bei anhaltender Arbeitsunfähigkeit zu verlängern.
Sie müssen Ihren Arbeitgeber in dem Fall umgehend über das ärztliche Attest informieren; Sie dürfen nicht bis zum Ende des Urlaubs warten. Die gesetzliche Frist zum Einreichen des ärztlichen Attests greift auch bei zunächst bestehender Freizeit. Zu Ihrer eigenen arbeitsrechtlichen Sicherheit übersetzen wir Ihnen das ärztliche Attest und beglaubigen es. Damit erhält die Übersetzung denselben Status wie das originale Attest vom Arzt.
Beglaubigte Übersetzung für den Hausarzt
Nach Ihrer Rückkehr suchen Sie umgehend Ihren Hausarzt auf und legen ihm das ärztliche Attest vor. Fügen Sie unbedingt die von uns angefertigte beglaubigte Übersetzung des ärztlichen Attests bei. Ihr Arzt versteht die deutsche Übersetzung im Vergleich zu vielen anderen Sprachen. Selbst ein mehrsprachiger Mediziner in Deutschland muss die beglaubigte Übersetzung zwecks Diagnose erhalten. Die Diagnose entscheidet über die weitere medizinische Behandlung. Damit dem Hausarzt keine Fehler unterlaufen, ist die fehlerfreie beglaubigte Übersetzung des ärztlichen Attests vorzulegen.
Beglaubigte Übersetzung für die Gesundheitsversicherung
Aus dem ärztlichen Attest lassen sich womöglich finanzielle Ansprüche gegenüber der Krankenkasse geltend machen. Um das herauszufinden, müssen Sie das ärztliche Attest von einem medizinisch versierten Übersetzer übersetzen lassen. Die Krankenkasse verlangt zwingend die Beglaubigung und damit die Bestätigung der Echtheit der Übersetzung. Erfüllen Sie die Vorgaben, steht einem Rechtsanspruch nichts mehr im Weg.
Übersetzung mit Beglaubigung bestellen
Wir liefern Ihnen zum Festpreis und Wunschtermin die beglaubigte Übersetzung Ihres ärztlichen Attests. Die Übersetzung ist in mehr als 100 Sprachen möglich. Wählen Sie zunächst die Ausgangs-, dann die Zielsprache und laden Sie die Kopie des ärztlichen Attests SSL-verschlüsselt hoch. Geben Sie Ihre Kontaktdaten an, um die beglaubigte Übersetzung zu erhalten.