Beglaubigte Übersetzung Führungszeugnis
Beauftragen Sie die beglaubigte Übersetzung von Ihrem Führungszeugnis ganz einfach online: Laden Sie ein Foto oder Scan des Dokuments hoch und Sie erhalten in wenigen Stunden ein unverbindliches Angebot per Email.
So einfach funktioniert's:
1. Zielsprache wählen
Wählen Sie die Zielsprache, in die Ihr Dokument übersetzt werden soll. Anschließend wählen Sie bitte welche Art von Übersetzung Sie benötigen. Klicken Sie auf „weiter“ und Sie gelangen zum nächsten Schritt.
2. Dokument hochladen
Scannen oder fotografieren Sie das Dokument gut lesbar. Speichern Sie das Dokument und laden es hoch. Wir akzeptieren .jpg/.png/.pdf als Dateiformat. Alle Dokumente werden zu Ihrer Sicherheit SSL verschlüsselt hochgeladen.
3. Formular absenden
Nachdem Sie alle nötigen Angaben zum Versand ausgefüllt haben, klicken Sie auf „Senden“. Sie erhalten in Kürze ein unverbindliches Angebot per Email. Sollten Rückfragen aufkommen werden wir Sie umgehend kontaktieren.
Beglaubigte Übersetzung eines polizeilichen Führungszeugnisses
Träumen und Planen Sie eine Arbeits- und Studienreise nach Kanada, Australien oder Neuseeland? Oder möchten Sie für eine Zeit in die Vereinigten Staaten, um dort wertvolle Arbeitserfahrungen zu sammeln? Für die Ausreise und die Arbeits- oder Studienaufnahme benötigen Sie in verschiedenen Staaten neben dem Reisepass und einem Visum auch ein polizeiliches Führungszeugnis. Besonders in ozeanischen Staaten gibt es strenge Einreiseregeln bei längerem Aufenthalt.
Mit uns erhalten Sie die zeitnahe und fehlerfreie Übersetzung und Beglaubigung Ihres polizeilichen Führungszeugnisses. Für die beglaubigte Übersetzung von einem polizeilichen Führungszeugnis stehen Ihnen vereidigte Übersetzer zur Verfügung, denen wir gerne Ihren Auftrag anvertrauen. Dafür bietet Ihnen unsere Agentur die beglaubigte Übersetzung Ihres polizeilichen Führungszeugnisses zum Festpreis. In welcher Sprache sollen wir Ihr Führungszeugnis des Bundesjustizamtes erstellen? Englisch, Französisch oder Russisch? Wir bieten Ihnen die beglaubigte Übersetzung in mehr als 120 Sprachen.
Ausstellung polizeiliches Führungszeugnis
In einem Jahr gehen beim Bundesjustizamt rund drei Millionen Anträge für ein polizeiliches Führungszeugnis ein. Das Bundesamt in Bonn stellt die polizeilichen Führungszeugnisse nur in deutscher Sprache aus, weil das die Amtssprache in Deutschland ist. Für einen Visa-Aufenthaltsantrag zu Arbeitszwecken verlangen viele Staaten ein polizeiliches Führungszeugnis in ihrer Amtssprache. Deshalb müssen Sie selbstständig die beglaubigte Übersetzung des polizeilichen Führungszeugnisses veranlassen. Die Beglaubigung sichert das Dokument rechtlich ab.
Sind Sie bereits im Besitz eines polizeilichen Führungszeugnisses und suchen nach einem professionellen Übersetzer? Dann fahren Sie mit der Auftragserteilung fort, damit wir Ihnen die beglaubigte Übersetzung zeitnah anfertigen. Müssen Sie Ihr persönliches polizeiliches Führungszeugnis beantragen? Folgen Sie den weiteren Informationen:
Polizeiliches Führungszeugnis
Genaugenommen ist die Bezeichnung „polizeiliches Führungszeugnis“ falsch. Das Führungszeugnis beinhaltet keine Daten zu eventuellen polizeilichen Ermittlungen oder Mahnungen wie dem polizeilichen Platzverweis. Enthalten sind ausschließlich Straftaten, die eine Verurteilung zur Folge hatten. Dabei sind nur Straftaten erfasst, die folgende Grenzen überschreiten:
Jugendstrafen, die mit einer Verurteilung von mehr als zwei Jahren einhergehen und nicht zur Bewährung ausgesetzt sind. Längere Jugendstraftaten werden nach richterlichem Erlass unter Umständen später vollständig aus dem Register genommen und sind nicht im Führungszeugnis enthalten. In der Regel nach zwei Jahren, es gibt aber auch Ausnahmen.
Geldstrafen von weniger als 90 Tagessätzen, Haftstrafen von bis zu drei Monaten und Bewährungsstrafen sind für das Führungszeugnis irrelevant und dementsprechend nicht enthalten.
Für einen Antrag beim Bundesjustizamt in Bonn ist die Identität nachzuweisen. Dem schriftlichen Antrag ist eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses beizufügen. Des Weiteren bietet das Amt an, das Antragsgesuch online einzureichen oder per Post zu schicken. Für einen Online-Antrag ist ein maschinenlesbarer Ausweis nötig oder Sie aktivieren den Chip auf Ihrem Personalausweis und sind im Besitz eines Kartenlesers.
Für die Ausfertigung des Führungszeugnisses erhebt das Amt eine einmalige Gebühr von 13,00 Euro pro Antrag.
Auswahl des Führungszeugnisses
Es gibt zwei Ausführungen des Führungszeugnisses des Bundesjustizamtes. Achten Sie unbedingt auf die richtige Auswahl bei der Antragstellung.
Die erste Ausführung dient dem persönlichen Zweck. (Visum, Aufenthaltstitel und ähnliche persönliche Zwecke)
Die zweite Ausführung ist für Behörden bestimmt. Behörden und Ämtern wird das Führungszeugnis direkt zugestellt.
Das Führungszeugnis wird Ihnen binnen 14 Tagen nach Antragstellung per Post zugeschickt. Sobald es sich in Ihrem Besitz befindet, erstellen Sie den Auftrag zur Übersetzung. Die beglaubigte Übersetzung über unser Büro erfolgt zum Festpreis. Denken Sie daran, uns die Zielsprache mitzuteilen.
Polizeiliches Führungszeugnis für folgende Vorhaben erforderlich
Bei Aufenthalten von mehr als 90 Tagen in einem Staat außerhalb der Europäischen Union ist ein Visum für den Aufenthaltszweck zu beantragen. Abhängig vom Aufenthaltsgrund verlangt der aufnehmende Staat ein polizeiliches Führungszeugnis in der Landessprache. Möchten Sie im Ausland studieren oder arbeiten? Erkundigen Sie sich bei der Botschaft des Ziellandes, in Deutschland, ob das polizeiliche Führungszeugnis zu übersetzen und zu beglaubigen ist.
Befinden Sie sich bereits in einem Staat außerhalb der EU, sind als Tourist eingereist und möchten Ihren Aufenthaltsstaus ändern, so sind Sie auf eine beglaubigte Übersetzung Ihres polizeilichen Führungszeugnisses angewiesen. Beachten Sie zudem, dass das ausgestellte Führungszeugnis limitiert gültig ist. In dem Fall beantragen Sie ein neues Führungszeugnis online. Lassen Sie das neue Führungszeugnis zügig übersetzen, um sich Ihren neuen Aufenthaltsstatus im Ausland zu sichern.
Arbeitgeber im Ausland und deutsche Arbeitgeber, die einen ausländischen Bürger außerhalb der EU einstellen, verlangen oft ein polizeiliches Führungszeugnis. Zum besseren Verständnis wird vorausgesetzt, dass ein übersetztes und beglaubigtes Führungszeugnis vorliegt. Und das zu Recht, denn in vielen Berufen arbeiten Angestellte mit virtuellen finanziellen Mitteln oder Bargeld. Der Arbeitgeber stellt durch die Prüfung der Führungszeugnisse das Vertrauen gegenüber allen Mitarbeitern sicher.
Führungszeugnis für Visum
Für touristische Reisen ins Ausland benötigen Reisende aus Deutschland in der Regel keine beglaubigte Übersetzung eines polizeilichen Führungszeugnisses. Mit den meisten Staaten führen Deutschland und die EU ein Abkommen bezüglich der Aufenthaltslänge für Touristenreisen. Diese beträgt maximal 90 Tage, wer darüber hinaus in dem Land bleiben möchte, muss ein entsprechendes Aufenthaltsvisum beantragen.
Folgende Visen sind in der Regel nur mit einem Führungszeugnis erhältlich:
Kombination: Reise-Studien-Arbeits-Visum (unter anderem für die USA, Australien, Neuseeland und Kanada)
Visum zur Arbeitsaufnahme ohne Reisen und Studium
Studentenvisum ohne Reisen und bedingter Arbeitsaufnahme
Visum für Geschäftstätigkeiten
Visum für die Zusammenführung von Familienangehörigen (Eltern und Kinder oder Ehepartner)
Jedes polizeiliche Führungszeugnis, ob aus Deutschland oder einem anderen Land, ist für die Anerkennung in einem Drittstaat zu übersetzen. Unsere Agentur nimmt die einwandfreie und kompetente Übersetzung fristgerecht vor. Nutzen Sie unsere Expertise für eine fehlerfreie beglaubigte Übersetzung Ihres polizeilichen Führungszeugnisses.