Namensänderungsurkunde übersetzen lassen ab €39,-

Beglaubigte Übersetzung von Namensänderungsurkunde  erstellen lassen

Beauftragen Sie die beglaubigte Übersetzung Ihrer Namensänderungsurkunde ganz einfach online: Laden Sie ein Foto oder Scan des Dokuments hoch und Sie erhalten in wenigen Stunden ein unverbindliches Angebot per Email.

Ihre Vorteile

  • Günstige Preise
  • Zufriedenheitsgarantie
  • Schnelle Bearbeitung
  • Versand per Post und Email
  • Zahlung per Rechnung

So einfach funktioniert's:

1. Zielsprache wählen

Wählen Sie die Zielsprache, in die die Namensänderungsurkunde übersetzt werden soll. Anschließend wählen Sie bitte die gewünschte Stückzahl beglaubigter Übersetzungen. Klicken Sie auf „weiter“ und Sie gelangen zum nächsten Schritt.

2. Namensänderungsurkunde hochladen

Scannen oder fotografieren Sie die Namensänderungsurkunde gut lesbar. Speichern Sie das Dokument und laden es hoch. Wir akzeptieren .jpg/.png/.pdf als Dateiformat. Alle Dokumente werden zu Ihrer Sicherheit SSL verschlüsselt hochgeladen.

3. Formular absenden

Nachdem Sie alle nötigen Angaben zum Versand ausgefüllt haben, klicken Sie auf „Senden“. Sie erhalten in Kürze eine Auftragsbestätigung per Email. Sollten Rückfragen aufkommen werden wir Sie umgehend kontaktieren.

Beglaubigte Übersetzung einer Namensänderungsurkunde

Nehmen Sie den Nachnamen Ihres Partners mit der Eheschließung an, erhalten Sie eine Namensänderungsurkunde. Die bestätigt, dass Sie künftig einen anderen Namen tragen und dient als Nachweis für Behörden. Namensänderungen sind außerdem durch Adoption oder durch ein Gerichtsurteil üblich. In allen Fällen benötigen Sie eine Namensänderungsurkunde.

Erfolgt die Namensänderung im Ausland, müssen Sie eine beglaubigte Übersetzung der Namensänderungsurkunde anfertigen lassen. Deutsche Ämter müssen die Namensänderungsurkunde in Deutsch erhalten. Da ein Staat, in dem Deutsch keine Amtssprache ist, keine deutschsprachige Namensänderungsurkunde ausstellt, ist diese durch einen legitimierten Übersetzer zu übersetzen.

Planen Sie den Umzug ins Ausland und verfügen über eine deutschsprachige Namensänderungsurkunde? Wir übersetzen Ihnen von der Ausgangssprache Deutsch Ihre Namensänderungsurkunde in die gewünschte Zielsprache.

Beurkundung einer Namensänderung

Auf vielen Dokumenten bleibt der alte Name bestehen. Das ist vor allem bei Zeugnissen der Fall. Für eine Bewerbung kann das problematisch sein, denn Sie geben in den Bewerbungsunterlagen selbstverständlich Ihren neuen Namen an. Das löst bei der Personalabteilung in einem Unternehmen zunächst Verwirrung aus, deswegen müssen Sie die Kopie der Namensänderungsurkunde beilegen. Anhand dieser erkennt die Personalabteilung, dass die beigefügten Dokumente nicht gefälscht sind.

Teilen Sie zudem Ihrem aktuellen Arbeitgeber die Namensänderung mit und weisen Sie die Änderung mit der Namensänderungsurkunde nach. Ausländische Arbeitgeber benötigen eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Namensänderungsurkunde.

Die Namensänderungsurkunde beinhaltet weitere Daten, unter anderem Ihren bisherigen Namen, das Geburtsdatum sowie Ihren Geburtsort.

Hinweis: Deutschland erkennt eine im Ausland erfolgte Namensänderung von deutschen Staatsbürgern an. Vorausgesetzt, es handelt sich dabei um eine Personenstandsänderung – beispielsweise von ledig zu verheiratet. Dafür ist zwingend die beglaubigte Übersetzung der Namensänderungsurkunde von der Fremdsprache in Deutsch zu beauftragen. Bei uns erhalten Sie eine beglaubigte Übersetzung in mehr als 100 Sprachen zum Festpreis.

Gründe für die Namensänderung

Wie Ihnen bekannt sein dürfte, darf in Deutschland nicht jeder einfach seinen Namen offiziell ändern. Es handelt sich dabei um Stammdaten einer Person und zu deren Identifizierung. Dennoch gibt es Gründe für die Änderung des Namens:

Die Änderung des Vornamens ist nur in bestimmten Fällen möglich, sofern das Gericht die Zulassung erteilt. Unter anderem erfolgt die Namensänderung bei Gefahr für das Leben der Person. Oder wenn nachweislich ein Abstammungsfehler vorliegt. Des Weiteren bei Vornamen, die eine extreme und psychisch belastende Diskriminierung hervorrufen.

Die Änderung des Nachnamens ist durch Heirat, Adoption, eingetragene Lebenspartnerschaft, begründete Abstammungsänderung und aufgrund belastender Diskriminierung stattgegeben.

Voraussetzungen für den Erhalt einer Namensänderungsurkunde

Eine Namensänderung ist in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Dazu gehören Änderungen im Partnerschaftsstatus, wie Heirat, Scheidung und Eintragung einer Lebenspartnerschaft. Auch im Rahmen einer Adoption oder Abstammungsfeststellung besteht die Möglichkeit einen Namen offiziell zu ändern. Allenfalls kann eine Namensänderungsurkunde auch aus einem wichtigen Grund beantragt werden.

Als wichtiger Grund gilt, wenn Ihr Name anstößig oder lächerlich klingt und Ihnen daher peinlich ist, oder Sie für ihn verspottet werden. Häufig erfolgt eine Namensänderung aus wichtigem Grund auch, wenn die Schreibweise oder Aussprache des Namens wesentliche Schwierigkeiten verursacht. Dies ist häufig bei ausländischen Namen der Fall, da viele Buchstaben in anderen Sprachen anders ausgesprochen werden. Dann erfolgt die Änderung meist im Rahmen der Einbürgerung.

Übersetzung und Beglaubigung

Wir sind ein professionelles Übersetzer-Team, welches fehlerfrei Ihre Namensänderungsurkunde termingerecht beglaubigt übersetzt. Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen innerhalb weniger Tage das wichtige Dokument per Post zuschicken können.