Beglaubigte Übersetzung einer Approbation

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Ihre Vorteile

  • Günstige Preise
  • Zufriedenheitsgarantie
  • Schnelle Bearbeitung
  • Versand per Post und Email
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Erst klasse Übersetzungsbüro. Super schneller und netter Service. Qualität... der Übersetzung ist 1A. Lasse niergendswo anders mehr übersetzen.mehr
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Kleine, aber ziemlich reguläre Aufträge, gute Kommunikation. Schnelle und... problemlose Zahlung.Auf jeden Fall empfehlenswert.mehr
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Unsere PR-Agentur arbeitet schon seit mehreren Jahren mit dem Team von... Multilingua International zusammen. Wir haben hervorragende Erfahrungen gemacht wenn es um das Lektorieren von Broschüren sowie die Vertonung von Filmprojekten geht.mehr
15:00 29 Jun 18
Schnell, Zuverlässig und sehr Kompetent! Kann ich wärmstens empfehlen!
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Schneller, kompetenter und freundlicher Service. Sehr gute... Übersetzungsqualität.mehr
12:39 23 Sep 16

So einfach funktioniert's:

1. Zielsprache wählen

Wählen Sie die Zielsprache, in die Ihr Dokument übersetzt werden soll. Anschließend wählen Sie bitte welche Art von Übersetzung Sie benötigen. Klicken Sie auf „weiter“ und Sie gelangen zum nächsten Schritt.

2. Dokument hochladen

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Nachdem Sie alle nötigen Angaben zum Versand ausgefüllt haben, klicken Sie auf „Senden“. Sie erhalten in Kürze ein unverbindliches Angebot per Email. Sollten Rückfragen aufkommen werden wir Sie umgehend kontaktieren.

Beglaubigte Übersetzung einer Approbation

Die Approbation ist eine vom Staat ausgestellte Zulassung für die Tätigkeit im Gesundheitswesen. Erhalten Sie die Approbation in einem anderen Staat und treten Sie eine Stelle in Deutschland an, ist eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Approbation nötig. Die beglaubigte Übersetzung ist genauso anerkannt wie das fremdsprachige Original. Sind Sie Entsandter des deutschen Gesundheitswesens im Ausland, muss die medizinische Abteilung im Zielstaat die Approbation prüfen. Sie müssen die Approbation also in die Zielsprache übersetzen lassen.

Bei unserem Übersetzungsbüro erhalten Sie eine beglaubigte Übersetzung einer Approbationsurkunde in mehr als 100 Sprachen. Unser Team nutzt für die beglaubigte Übersetzung das Mehr-Augen-Prinzip. Zunächst fertigt ein Fachübersetzer mit medizinischen und rechtlichen Kenntnissen die Übersetzung an. Ein weiterer Fachübersetzer liest im Anschluss Korrektur. Die Approbationsurkunde enthält wichtige Daten, Stempel und mindestens eine Signatur. Auch die Details müssen übersetzt werden, sodass die beglaubigte Übersetzung rechtlich anerkannt wird.

Die Approbation

Die Approbation ist zwingende Voraussetzung für die Tätigkeit als Mediziner. Zu unterscheiden ist die Approbation in zwei Kategorien der medizinischen Heilberufe:

Die erste Mediziner-Kategorie setzt einen akademischen Grad eines Mediziners voraus. Der akademische Titel muss an einer Universität erworben worden sein.
Die zweite Mediziner-Kategorie betrifft die Schulmedizin der Heilberufe. Für die Anerkennung reicht ein Berufsabschluss an einer Hoch- oder Berufsschule aus.

Die vom Staat ausgestellte Approbationsurkunde erlaubt es Medizinern, eine eigene Praxis zu führen oder in einer medizinischen Einrichtung zu wirken. Mediziner, die die Approbation erhalten möchten, müssen diverse Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Zu denen zählen:

  • Abschluss an einer Universität der medizinischen Fakultät
  • Bestandenes Staatsexamen
  • Nachweis der Gesundheitseignung
  • Sprachkenntnisse für die Ausübung des Berufs
  • Einwandfreier Leumund

In Deutschland ist die Erteilung der Approbation gesetzlich geregelt, dabei ist zwischen den einzelnen medizinischen Fachbereichen zu unterscheiden. Für Ärzte gilt die Bundesärzteordnung. Für die Gesetzgebung ist das Bundesministerium für Gesundheit zuständig. Verliehen wird die Approbation durch die Landesdienststelle des jeweiligen Bundeslandes.

Approbation beglaubigt übersetzen lassen für Tätigkeit im Ausland

Mediziner, die sich entschließen, im Ausland ihren Beruf auszuüben, sind an internationale sowie nationale Vorschriften gebunden. Die internationale Anerkennung der medizinischen Fachausbildung ist durch den Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG geregelt. Bevor die Tätigkeit im Ausland möglich ist, ist zu prüfen, ob die bisherige Ausbildung im Zielstaat anerkannt wird. Eventuell sind weitere Zusatzabschlüsse notwendig, da jedes Land eigene Mindestanforderungen an die Berufsausübung stellt. In deutschsprachigen EU- und EWR-Staaten ist die deutsche Approbation anerkannt.

Beabsichtigen Sie die Berufsausübung in einem anderen Land in einer Fremdsprache, zum Beispiel Frankreich, Italien oder Norwegen, dann ist eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Approbation unerlässlich. Nur eine beglaubigte Übersetzung wird in fremdsprachigen EU-Staaten akzeptiert und ermöglicht Ihnen, als Mediziner Ihren Beruf auszuüben.

Außerhalb der Europäischen Union ist die deutsche Approbation zwar anerkannt, sofern sie übersetzt und beglaubigt vorliegt, allerdings ist das Staatsexamen im Zielland nachzuholen. Dazu kommen Spracheignungstests. Sie sollten bereits vor der Arbeitsaufnahme die künftige Arbeitssprache beherrschen und dies mit Zertifikaten belegen können. Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch eine beglaubigte Übersetzung der benötigten Sprachzertifikate.

Bei der Bundesärztekammer erhalten Sie Kontaktinformationen zu Landesärztekammern anderer Staaten. Erkundigen Sie sich dort nach den Voraussetzungen für die Arbeitsaufnahme als Mediziner und erfüllen Sie die Anforderungen.

Als ausländischer Mediziner in Deutschland arbeiten

Deutschland ist immer auf der Suche nach fähigen Medizinern. Für die Anerkennung Ihrer Approbation im Ausland müssen Sie eine beglaubigte Übersetzung anfertigen lassen. Folgende Dokumente verlangt die Bundesärztekammer von Ihnen als Mediziner mit einem ausländischen Abschluss:

  1. Übersetzte und beglaubigte Approbation, die originale Approbationsurkunde und einen Nachweis der Berufszulassung über das Staatsexamen an einer ausländischen Universität.
  2. Nachweis der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.
  3. Nachweis der Arbeitserlaubnis in Deutschland.

Punkt 2 und 3 gelten nur für Personen außerhalb der Europäischen Union, beispielsweise für Mediziner aus den Vereinigten Staaten von Amerika. Zusätzlich ist der Arbeitskontrakt, der mit der medizinischen Einrichtung in Deutschland besteht, vorzulegen. Die Unterlagen sind grundsätzlich bei der zuständigen Landesbehörde in dem Bundesland einzureichen, indem Sie arbeiten.

Für Mediziner aus einem EU-Mitgliedsstaat ergibt sich aus dem Schengen-Abkommen das automatische Recht auf Aufenthalt und Arbeitserlaubnis.

Für die Approbation in Deutschland, unabhängig vom Herkunftsstaat, benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Approbationsurkunde und folgende übersetzte und beglaubigte Dokumente:

  • Curriculum Vitae in Deutsch
  • Diplom der Medizin
  • Nachweis über das absolvierte Medizinerpraktikum
  • Geburtsurkunde
  • Personenstandsurkunde (zum Beispiel Heiratsurkunde)
  • Führungszeugnis, ausgestellt durch die befähigte Behörde im Ausland oder dem Tribunal
  • Nachweis der Straffreiheit durch eine ausländische Behörde eines Staates im bisherigen Heimatland
  • deutsches Führungszeugnis
  • Kopie der Identitätskarte oder von einem Reisepass
  • Sprachzertifikat Deutsch nach dem europäischen Referenzrahmen der Stufe B2
  • Gesundheitszeugnis
  • Nachweis der Berufserlaubnis oder Kopie der Antragstellung